Ein Riss zieht sich durch die Fassade, im Schlafzimmer kommt der Schimmel jeden Winter zurück, der Keller riecht feucht — und der Handwerker sagt, das sei normal. Dann brauchen Sie keine Meinung, sondern einen Befund: Was liegt vor, woran liegt es, was kostet die Beseitigung und wer muss dafür aufkommen. Genau das ist meine Arbeit.
Ich bin Architekt und Sachverständiger in Bünde — und ich baue keine Häuser. Ich untersuche Schäden an Gebäuden, ermittle deren Ursache und halte das Ergebnis so fest, dass es gegenüber Handwerkern, Versicherungen, Vermietern und Gerichten Bestand hat. Weil ich keine Sanierungen ausführe und keine Handwerksleistungen vermittle, habe ich am Ergebnis kein wirtschaftliches Eigeninteresse.
Schaden schildernAlle Leistungen im Überblick
Womit ich Ihnen helfe
Die Einstiege führen jeweils in einen eigenen Themenbereich mit den Details zu Ablauf, Untersuchungsmethoden und typischen Schadensbildern.
- Gutachten und VerfahrenPrivat-, Gerichts-, Versicherungs- und Schiedsgutachten, Kurzstellungnahme, Wertminderung — und welche Form Ihre Frage wirklich beantwortet.
- Bauschäden und BauteileRisse, feuchter Keller, Flachdach, WDVS-Fassade, Dach- und Anschlussdetails, Balkon, Holzschäden.
- Schimmel im ObjektKrankenhaus und Pflegeheim, Schule und Kita, Wohnungswirtschaft, Wohnheime: Bewertung nach Nutzungsklassen, Probenahme, Sanierungskonzept.
- Schäden und VersicherungWasser, Brand, Sturm und Hagel, Einbruch, Starkregen — Ursache, Höhe und der Weg durch die Regulierung.
- BauphysikSchallschutz, Wärmeschutz, Feuchte- und Tauwasserschutz, Messtechnik. Sachverständiger der Architektenkammer NRW für Schall- und Wärmeschutz.
- Energieausweis und BeratungBedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude, Energieberatung und sinnvolle Sanierungsschritte.
Wann sich ein Sachverständiger rechnet
Ein Gutachten ist kein Selbstzweck. Es lohnt sich, wenn eine offene Frage Geld kostet oder eine Entscheidung blockiert. Typische Situationen:
- Vor der Abnahme oder dem Kauf. Solange Sie noch nicht gezahlt oder abgenommen haben, ist Ihre Position am stärksten.
- Die Ursache ist strittig. Baumangel oder Nutzerverhalten, Neuschaden oder Altschaden — davon hängt ab, wer zahlt.
- Die Versicherung kürzt oder lehnt ab. Eine eigene Feststellung schafft die Grundlage, der Bewertung des Regulierers etwas entgegenzusetzen.
- Fristen laufen. Verjährung von Mängelansprüchen oder ein Beweismittel, das durch die Sanierung verschwindet.
- Ein Verfahren steht an. Anwältin oder Anwalt brauchen eine technische Grundlage, auf die sich der Vortrag stützen kann.
- Der Schaden wiederholt sich. Wenn dieselbe Stelle mehrfach saniert wurde, war nie die Ursache das Ziel.
So läuft eine Beauftragung ab
| Schritt | Was passiert | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Erstkontakt | Sie schildern den Fall, gern mit Fotos und Unterlagen. Ich sage, welche Leistungstiefe passt und was sie kostet. | meist am selben oder nächsten Werktag |
| Auftrag | Schriftliche Beauftragung mit klar formulierter Fragestellung und Honorarrahmen. | — |
| Ortstermin | Untersuchung vor Ort, Messungen und Dokumentation. Bei Bedarf mit Bauteilöffnung oder Probenahme. | nach Terminabsprache |
| Gutachten | Befund, Ursache, Bewertung, Instandsetzungsvorschlag und Kostenrahmen — schriftlich und nachvollziehbar. | in der Regel 2 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin |
Den ausführlichen Ablauf samt Vorbereitung, Bauteilöffnung und Umgang mit der Gegenseite beschreibt die Seite Ablauf einer Begutachtung.
Warum Unabhängigkeit den Unterschied macht
Wer eine Sanierung anbietet, hat ein Interesse am Umfang dieser Sanierung. Das muss nicht unlauter sein, ändert aber den Blick. Ein Sachverständiger, der nicht ausführt, kann zu dem Ergebnis kommen, dass wenig oder nichts zu tun ist — und genau das macht die Feststellung gegenüber Dritten belastbar.
- Keine Sanierungsausführung, keine Vermittlung von Handwerksleistungen, keine Provisionen.
- Zu jeder Aussage gehört ein Befund. Wo etwas nur eine Einschätzung sein kann, steht das so im Gutachten.
- Bewertet wird die Ursache, nicht das Symptom — nur dort kann die Instandsetzung ansetzen.
- Grenzen werden benannt: Was nicht untersucht wurde und was offen bleibt, gehört ins Gutachten.
Wer das Gutachten erstellt
Dipl.-Ing. Volker Schröder, Architekt (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Eintragsnummer A 39293), Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz der Architektenkammer NRW, Sachgebiet Schäden an Gebäuden, Energieberater und Aussteller von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Sitz in Bünde, tätig in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen. Mehr dazu auf Über mich und Für wen ich arbeite.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt vom Aufwand ab, nicht vom Streitwert. Eine Kurzstellungnahme nach Ortstermin liegt deutlich unter einem vollständigen Gutachten mit Bauteilöffnung. Gerichtsgutachten werden nach JVEG abgerechnet, private Aufträge nach Zeitaufwand. Die Sätze stehen offen auf Honorar und Kosten.
Wie schnell ist ein Ortstermin möglich?
In dringenden Fällen — laufender Wasserschaden, drohende Verjährung, eine Sanierung, die Beweise beseitigen würde — richte ich den Termin kurzfristig ein. Melden Sie die Dringlichkeit ausdrücklich mit an.
Zahlt die Versicherung das Gutachten?
Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten des Privatgutachtens, in der Gebäudeversicherung kommt es auf die Bedingungen an. Details unter Schäden und Versicherung.
Hilft ein Gutachten auch ohne Prozess?
Häufig sogar besser. Eine belastbare technische Feststellung beendet viele Streitfälle, bevor sie vor Gericht landen — durch Nachbesserung, Minderung oder Vergleich. Wo eine verbindliche Klärung ohne Gericht gewünscht ist, bietet sich das Schiedsgutachten an.
Bearbeiten Sie auch Objekte und keine Einfamilienhäuser?
Ja. Ein großer Teil der Aufträge kommt von Wohnungsunternehmen, Kommunen und Trägern von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen. Was dort anders läuft, steht unter Schimmel im Objekt und Für wen ich arbeite.
Nächster Schritt
Schildern Sie den Sachverhalt kurz — Fotos und vorhandene Unterlagen helfen sehr. Sie erhalten eine offene Einschätzung, welche Leistungstiefe sinnvoll ist und ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich lohnt.
Schaden schildernAblauf einer Beauftragung